Corona Teststationen FAQ
Alle Fragen und Antworten rund um unsere Teststationen
Häufige Fragen
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen.
Ja. Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht z.B. mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft, die auf einem Formblatt bzw. im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs festgehalten wird.
Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt oder um vulnerable Gruppen zu schützen, ist es sinnvoll, sich tes- ten zu lassen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin vom Staat unterstützt. Er muss sich künftig aber mit 3 Euro beteiligen. Den Rest übernimmt der Bund in folgenden Fällen bei:
- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wol- len,
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
- Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko er- halten haben („rote Kachel“).
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen:
Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen. Teilnehmende an Impf- wirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme- Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen.
Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.
Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Insoweit kann das auf der Internetseite des BMG eingestellte Muster nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt werden.
Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.
Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand glaubhaft machen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.
Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:
Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Frei- testen“)
Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Pflege
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind,
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Wenn sie nach der entsprechenden Wartezeit keine Mail bekommen haben, prüfen Sie bitte die folgenden Punkte:
- Ist die Mail in Ihrem Spam-Ordner gelandet
- Ist versehentlich die Mailadresse der med3group blockiert
- Haben Sie in der Registration die richtige Mailadresse angegeben
Sollten sie dennoch kein Testergebnis bekommen haben, so schreiben Sie uns bitte eine Mail. Bitte rufen Sie nur in dringenden Fällen an.
Hinweis:
Bei den Mailanbietern „web“, „hotmail“ und „gmx“ kann es zu längeren Verzögerungen (bis zu 4 Stunden) kommen, bis Sie ihr Testergebnis erhalten. Dies liegt am entsprechenden Mailanbieter. Sollten Sie eine weiter Mailadresse von einem anderen Anbieter haben, so verwenden Sie bitte diese.
Wenn Sie sich online registriert haben und keinen Test machen, werden Ihre Daten automatisch nach 14 Tagen gelöscht. Sie müssen dafür keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
An den Teststrecken im Raum Nürnberg und Nürnberg Land, dürfen Wir diese Testungen aktuell leider nicht durchführen. Hierzu nehmen Sie Bitte Kontakt zu Ihren örtlichen Gesundheitsämtern auf. Diese verweisen Sie dann auf eine Teststrecke.
Im Raum Bad Kissingen dürfen Sie zu solchen Testungen gerne an unsere Teststationen kommen.
Für den Schnelltest (Antigentest) als auch den PCR-Test brauchen sie:
- Den QR-Code der Registration über unsere Internetseite, welchen Sie per Mail bekommen haben
- einen Nachweis zur Identifikation
- Aktuell gültiges Ausweisdokument oder
- Krankenkassenkarte (bei Erwachsenen nur mit Foto) oder
- Führerschein oder
- Original der Geburtsurkunde bei Kindern
Testergebnis Schnelltest
Sie erhalten ihr Testergebnis per E-Mail an die Adresse, mit der Sie sich registriert haben. Sollten Sie keine E-Mail-Adresse haben, so können wir ihnen ihr Ergebnis gerne vor Ort ausdrucken.
Testergebnis PCR-Test
In der folgenden Auflistung erfahren Sie, auf welchem Weg sie ihr Ergebnis erhalten:
Stadt- und Landkreis Nürnberg: Per E-Mail
Landkreis Passau: Per E-Mail
Landkreis Bad Kissingen: Selbstzahler > Per E-Mail // Kostenfrei > Vom Gesundheitsamt
Dauer des Testergebnisses bei Schnelltests (Antigentests)
Sie erhalten ihr Testergebnis ca. 20 Minuten nach der Durchführung per E-Mail zugeschickt. Bei einem hohen Testaufkommen, kann es auch zu einer Wartezeit von bis zu 45 Minuten dauern. Sollten Sie bis dahin nichts bekommen haben, so kontaktieren sie uns bitte per Mail. Bitte rufen Sie nur in äußerst dringenden Fällen an.
Dauer des Testergebnisses bei PCR-Tests
Testung im Bereich Nürnberg:
- Sie erhalten ihr Testergebnis bis 12 Uhr am Folgetag
Testung im Landkreis Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld:
- Selbstzahler:
- Test von Mo – Fr: Sie erhalten ihr Testergebnis innerhalb von 24 Stunden
- Test am Sa + So: Sie erhalten ihr Testergebnis am nächsten Werktag bis Nachmittag (Mo wenn kein Feiertag)
- Kostenlos: Die Dauer hängt hier vom zuständigen Gesundheitsamt ab
Nein. Bei allen Standorten der med3group ist eine Terminvereinbarung nicht nötig und auch nicht möglich. Sie können zu den Öffnungszeiten jederzeit gerne vorbeikommen.
An allen Teststandorten der med3group ist ausschließlich eine Kartenzahlung / Kontaktlose Zahlung möglich. Es können die gängigen Karten wie
- EC-Karten
- Kreditkarten (Visa und Master)
- Apple Pay
- Google Pay
- Amex
- …
verwendet werden. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.
Teststationen Stadt- und Landkreis Nürnberg
- Schnelltests (Antigentests) sind für in Deutschland wohnende Bürger kostenfrei
- Schnelltests (Antigentests) für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland kostet der Test 12€.
Teststationen Landkreis Passau:
- Schnelltests (Antigentests) sind für in Deutschland wohnende Bürger kostenfrei
- PCR-Tests kosten 69€ pro Person (kostenfreie PCR-Tests können wir leider nicht anbieten, wenden Sie sich dazu bitte an ihr zuständiges Gesundheitsamt)
- Schnelltests (Antigentests) für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland kostet der Test 12€.
Teststationen Landkreis Bad Kissingen, Landkreis Rhön-Grabfeld:
- Schnelltests (Antigentests) sind für in Deutschland wohnende Bürger kostenfrei
- PCR-Tests kosten 69€ pro Person
- Kostenfreie PCR-Tests können im Auftrag des Gesundheitsamtes nur erfolgen, wenn vorab ein Schnelltest positiv ist
- Schnelltests (Antigentests) für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland kostet der Test 12€.
Die Öffnungszeiten unserer aktuellen Teststationen finden Sie auf unserer Registrierungsseite. Dazu einfach auf den folgenden Link klicken und ganz nach unten blättern:
Die Internetseite ist immer auf dem aktuellsten stand. Sie können sich auf die Inhalte verlassen.
Unsere aktuellen Standorte finden Sie auf unserer Registrierungsseite. Dazu einfach auf den folgenden Link klicken und ganz nach unten blättern:
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